Verhinderungspflege
Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen. Das können stellvertretend Pflegehilfskräfte, Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde sein. § 39 im Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt Leistungen, Umfang und Kosten der Verhinderungspflege. pflege.de klärt die Voraussetzungen, den Anspruch auf Verhinderungspflege und ermutigt die pflegenden Angehörigen, dieses Angebot wahrzunehmen.
Sicher kennen Sie als pflegender Angehöriger die Situation, wenn Sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen – für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen -, weil Sie wichtige Termine haben, selbst krank sind oder eine kleine Auszeit brauchen. In diesem Fall greift die sog. Verhinderungspflege. Das Konzept der Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige oder der Pflegebedürftige selbst engagiert ersatzweise einen ambulanten Pflegedienst oder es springen Verwandte, Freunde oder Nachbarn ein und versorgen den Pflegebedürftigen stellvertretend für die Hauptpflegeperson. Die Verhinderungspflege erstattet die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe, wenn der Pflegebedürftige den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr (…).
Weil es manchmal notwendig ist, unerwartet und kurzfristig Ersatz für die Pflege zu finden, muss nicht zwingend vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege der Antrag gestellt werden. Leistungen der Verhinderungspflege müssen auch nicht im Voraus von der Pflegekasse genehmigt werden, wichtig ist nur, dass während der Verhinderungspflege alle Belege und Nachweise zu den Aufwendungen gesammelt werden, um sie später bei der Pflegekasse einzureichen.
Aufwendungen für Verhinderungspflege können z. B. die Kosten für Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sein. Es kann sich aber auch um den Verdienstausfall oder die Fahrtkosten einer Privatperson oder die Betreuungskosten bei Cross Over Tours handeln. Für die Kostenerstattung muss der Pflegebedürftige dann einen Antrag auf Verhinderungspflege bei seiner Pflegekasse stellen.
Der Antrag und die Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege sind also rückwirkend möglich. Wichtig zu wissen ist auch, dass der jährliche Kostenrahmen für die Verhinderungspflege auf 1.612 Euro begrenzt ist. Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Jahr genutzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Verhinderungspflege bedarf nicht unbedingt eines Antrags vor der Inanspruchnahme von Leistungen, wenn
Pflegebedürftige bereits Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben.
- Es ist möglich, Verhinderungspflege rückwirkend geltend zu machen.
- Jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro.
- Jährlicher Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege.
- Keine Kürzung des Pflegegelds bei Verhinderungspflege.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Pflegekasse.
Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch
Behinderte Menschen können unter Umständen nach § 53 SGB XII Fördermittel für Ferienmaßnahmen beantragen, wenn diese nicht vordergründig einer Ferienerholung dient, sondern nach Art und Schwere der vorhandenen Behinderung sinnvoll oder geboten ist und der Zielsetzung nach § 58 Nr. 1 und 2 SGB IX entspricht. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte das, für Sie zuständige, Sozialamt.
§ 53 SGB XII Leistungsberechtigte und Aufgabe
(1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.
(4) Für die Leistungen zur Teilhabe gelten die Vorschriften des Neunten Buches, soweit sich aus diesem Buch und den auf Grund dieses Buches erlassenen Rechtsverordnungen nichts Abweichendes ergibt. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach diesem Buch.
§ 55 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
(1) Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen und nach den Kapiteln 4 bis 6 nicht erbracht werden.
(2) Leistungen nach Absatz 1 sind insbesondere...
... 4. Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
... 7. Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
§ 58 Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
Die Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (§ 55 Abs. 2 Nr. 7) umfassen vor allem
1. Hilfen zur Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen,
2. Hilfen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen…
Persönliches Budget
Seit dem 01.01.2008 hat jeder Mensch mit Behinderung einen gesetzlichen Anspruch auf Persönliches Budget. Die Leistungen von Cross Over Tours können Sie auch über das Persönliche Budget bezahlen, sofern Freizeitmaßnahmen in Ihrer Leistungsvereinbarung enthalten sind. Gerne erstellen wir Ihnen eine detaillierte Rechnung. Bitte kontaktieren Sie für nähere Informationen Ihren Leistungsträger.
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